In der beruflichen Vorsorge besteht ein gemeinsames Interesse seitens Arbeitnehmerschaft und Arbeitgeberschaft, dass versicherte Personen nach einem Unfall oder bei einer Krankheit möglichst früh betreut werden mit dem Ziel der Wiederintegration. Dies ist ein Fall für die Spezialisten/Spezialistinnen der Activita.